Cannabis

Diese Information dient lediglich der Aufklärung und ist keine Anleitung zum Drogenkonsum! Sie soll auch nicht dazu motivieren, eine Droge auszuprobieren! Es gibt keinen risikofreien Konsum! Der Konsum von Cannabis kann Sucht erzeugen und gesundheitliche Probleme sowie Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Justiz) nach sich ziehen! Die Angaben wurden überprüft. Trotz einer sorgfältigen Bearbeitung kann für die Richtigkeit der Inhalte jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
Bei Drogennotfällen frühzeitig den Rettungsdienst rufen und bereits am Telefon sagen, dass es um Drogen geht. Auch der Rettungsdienst hat Schweigepflicht.
Telefon: 112

Substanz

Haschisch („Shit“, „Dope“) ist das gepresste, oft gestreckte Harz der Hanfpflanze. Der Hauptwirkstoff ist das psychoaktive THC (Tetrahydrocannabinol). Marihuana („Gras“) besteht aus kleingeschnittenen Pflanzenteilen, deren Wirkstoffgehalt des THCs teilweise über dem von Haschisch liegt.
Haschisch-Öl hat einen sehr hohen THC-Gehalt, ist
aber weniger verbreitet.
Cannabis-Produkte können pur und mit Tabak in Joints (Prinzip Zigarette) und Pfeifen jeglicher Art geraucht werden. Beim sogenannten „dampfen“ wird die Substanz erhitzt, wobei kein Tabak verwendet werden muss. Dadurch entstehen weniger Schadstoffe. Des Weiteren kann Cannabis in Tee gelöst oder mit Essen zubereitet werden.

Wirkung

Die Wirkungsdauer von Cannabis kann je nach Art des Konsums und der Dosis unterschiedlich sein. Beim Rauchen von Cannabis stellt sich die Wirkung meist unmittelbar nach dem Konsum ein und hält 1 – 4 Stunden an. Das „High“-Gefühl nimmt nicht abrupt sondern allmählich ab. Bei der oralen Aufnahme von Cannabis, z.B. durch Kekse, wirkt die Droge frühestens eine halbe Stunde nach dem Gebrauch. Die Wirkung tritt hier verzögert ein, dann allerdings oft plötzlich und kann sich noch langsam steigern. Es kann daher schneller zur Überdosierung kommen. Die Wirkung bei oraler Aufnahme kann bis zu 4 – 10 Stunden und länger anhalten.
Es gibt eine Vielzahl von Einflussfaktoren, die die Wirkung von Cannabis bestimmen. Wichtig sind hier vor allem die Höhe der Dosis, die momentane Stimmungs-lage und die Erwartungshaltung. Außerdem der Einfluss der Umwelt und Umgebung während des Konsums, die psychische Stabilität der Konsumierenden und die Qualität der Substanz.
Folgende akute Wirkungen sind möglich: Verstärkung von Durst und Hungergefühlen sowie der sexuellen Lust, Gefühl der Entspannung, der inneren Ruhe und Ausgeglichenheit, Heiterkeit und gesteigerte Kommunikationsfähigkeit. Gelegentlich führt der Gebrauch zur Intensivierung von Sinneswahrnehmungen etwa akustischer und visueller Art oder auch im sexuellen Erleben.

Kurzzeitnebenwirkung

Möglich sind Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen, Antriebsminderung, Angst, Panik, Orientierungsverlust und die Furcht vor einer Verselbständigung der Gedanken. Körperliche Nebenwirkungen wie ein Anstieg des Blutdrucks, eine Senkung des Augeninnendrucks und eine leichte Steigerung der Herz- bzw. Pulsfrequenz können auftreten. Auch kann es zur Rötung der Augen, Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses, Verminderung der Reaktionsfähigkeit und Übelkeit kommen.

Langzeitnebenwirkung

Der Konsum von Tabak schädigt Bronchien und Lunge. Ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und einer Lungenkrebserkrankung konnte bislang nicht festgestellt werden.
Ein häufiger Cannabiskonsum erhöht jedoch das Risiko für Symptome, die die Atemwege betreffen (Husten, Engegefühle in der Brust). Nach heutigem wissenschaftlichem Stand wird davon ausgegangen, dass Menschen, die später an einer Schizophrenie erkranken auch anfällig für Cannabiskonsum sind. Hier gibt es einen Zusammenhang, der jedoch nicht ursächlich sein muss.
Bei regelmäßigem Konsum besteht das Risiko der Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit.

Wechselwirkung

Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Amphetamin kann zu starken Kreislaufbelastungen führen. Alkohol überdeckt die Wirkung von Cannabis. Bei der Kombination von Cannabis und LSD sind fortbestehende Wahrnehmungsstörung nach Halluzinogengebrauch (umgangssprachlich: „Flashbacks“) möglich.

Nachweisbarkeit

Der Cannabis-Konsum ist mittels Haartest auch über mehrere Monate (u.a. je nach Haarlänge) nachweisbar. Die Nachweisdauer bei gelegentlichem Konsum beträgt im Urin bis zu 10 Tage und im Blut bis zu 3 Tage. Bei regelmäßigem Konsum beträgt die Nachweisdauer im Urin bis zu 8 Wochen und im Blut bis zu einen Monat.
Da THC in den Fettzellen gespeichert wird, kann es bei Gewichtsabnahme, selbst nach langer Abstinenz, wieder im Körper nachgewiesen werden.

Zur Rechtslage

Cannabis-Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Eigenanbau, Erwerb und Handel sind strafbar. Fällt jemand mit einer geringen Menge Cannabis polizeilich auf, kann die Staatsanwaltschaft, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. Eigen-Verbrauch), das Verfahren, einstellen.
Wer unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert den Führerschein.

Hinweise zum risikomindernden Gebrauch

Es gibt keinen risikofreien Gebrauch! Da Cannabis in der Regel bereits vorhandene Gefühle verstärkt, sollte es nicht bei schlechter psychischer Verfassung konsumiert werden. Der Konsum großer Mengen und das „Nachlegen“ sollte vermieden werden. Eine nicht konsumierende Person die aufpasst sollte anwesend sein.
Cannabis verändert die Konzentrationsfähigkeit und Wahrnehmung, deshalb sollte nicht bei der Arbeit oder in der Schule gekifft werden.
Da Cannabis in Zusammenhang mit dem Auftreten von Psychosen stehen kann, sollten Menschen, die selbst oder deren Verwandte (Eltern, Großeltern, Tanten/Onkel) von Psychosen betroffen sind, auf den Konsum verzichten.

  • Cannabis sollte nicht gleichzeitig mit anderen Drogen konsumiert werden!
  • Unter Drogeneinfluss nicht Auto fahren!
  • Beim Sex Kondome benutzen, um Infektionen und ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden.
  • Während der Schwangerschaft und Still-Zeit sollten Frauen Drogen und Medikamente meiden, um das Kind nicht zu schädigen.

Wer weitere Fragen hat, kann sich zur genaueren Infor­mation oder persönlichen Beratung gerne an die BRÜCKE wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Schweigepflicht.

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