Nachsorge in der Jugend- und Drogenberatung

Die ambulante Nachsorge begleitet und unterstützt Menschen, die in einer stationären Ent­wöh­nungs-Behandlung waren oder die im Laufe einer Einzel- oder Gruppenbe­ra­tung ihren Konsum aufgeben konnten. Dabei geht es darum, neue Lebensperspektiven sowie Handlungskompetenz in der neuen Lebenssituation zu entwickeln.

Die ambulante Nachsorge der Abteilung Suchthilfen berät psycho-edukativ rund um das Thema Rückfall. Mit der Klientin / dem Klienten werden individuelle Rückfallvorbeugung und der Umgang mit einem Rückfall erarbeitet.

Wenn eine zuständige Therapieeinrichtung einer Klientin / einem Klienten eine Nachsorge-Leis­tung empfiehlt, werden die Kosten in der Regel von der Deutsche Rentenversicherung übernommen.

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