Alkohol

Die Gesellschaftsdroge

Es gibt in unserer Geselllschaft sehr viele "Regeln", aus denen hervorgeht, zu welchem Anlaß welches alkoholhaltige Getränk gereicht werden soll. Zum Beispiel stoßen wir mit Sekt an auf Hochzeiten oder Geburtstagfeiern. Wir öffnen eine "gute Flasche Wein" zu Ehren eines besonderen Gastes. Man geht "auf ein Bier" um sich mit Freunden und Kollegen zu treffen - wir kennen viele derer Regeln.

Aber keine dieser ungeschriebenen Regeln sagt uns, wieviel wir jeweils davon zu uns nehmen sollen. Das obliegt alleine der eigenen, persönlichen Risikobewertung - und die muss man können.

Diese Information dient lediglich der Aufklärung und ist keine Anleitung zum Drogenkonsum! Sie soll auch nicht dazu motivieren, eine Droge auszuprobieren! Es gibt keinen risikofreien Konsum! Der Konsum von Alkohol kann Sucht erzeugen und gesundheitliche Probleme nach sich ziehen! Die Angaben wurden überprüft. Trotz einer sorgfältigen Bearbeitung kann für die Richtigkeit der Inhalte jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.

Bei Drogennotfällen frühzeitig den Rettungsdienst rufen und bereits am Telefon sagen, dass es um Drogen geht. Auch der Rettungsdienst hat Schweigepflicht.
Telefon: 112

Substanz

Alkohol (arab.: das Feinste) ist eine farblose, brennend schmeckende Flüssigkeit, die gewöhnlich durch Gärung von Zuckerarten gewonnen wird.
Alkohol wird in Deutschland legal in Form von verschiedenen Getränken auf dem Markt verkauft. Zu den am meisten konsumierten Getränken gehören Biere, Weine oder destillierte Alkoholika (Branntweine, Whisky, Rum, etc.). Der Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken kann bis zu 80% betragen.

Wirkung

Die Aufnahme von Alkohol über den Magen ins Blut dauert ungefähr 30 - 60 Minuten und ist abhängig von der Alkoholkonzentration, dem Kohlensäuregehalt des Getränks sowie vom Füllungszustand des Magens. Alkohol verursacht allgemeines Wohlbefinden, gehobene Stimmung (Euphorie) und Unfähigkeit zur Selbstkritik. Er wirkt anregend, enthemmend und stark betäubend.

Kurzzeitnebenwirkung

Die Sehleistung wird vermindert, Hör- und Konzentrationsfähigkeit werden eingeschränkt. Die kritische Grenze für Aufmerksamkeit und Konzentration liegt bei 0,5 Promille (Fahruntüchtigkeit). Bei 0,8 Promille ist die Reaktionszeit etwa 35 % länger als im nüchternen Zustand. Ab 1,0 Promille kommt es zu Gedächtnisverlust, Sprachstörungen und weitgehendem Verlust des Gleichgewichtssinns. Ein „Kater“ am Morgen danach kann auftreten. Alkoholvergiftung und Überdosis (etwa ab 3,0 Promille) sind möglich.

Langzeitnebenwirkung

Anhaltender Alkoholkonsum über den empfohlenen Grenzmengenwerten (siehe Hinweise zum risikomindernden Gebrauch) beeinträchtigt die Organfunktionen oder schädigt die Leber, das Nervensystem, den Magen-Darm-Trakt, das Herz und die Bauchspeicheldrüse. Auch an der Entstehung vieler Krebs-Erkrankungen, besonders des oberen Verdauungssystems, kann der Alkoholkonsum eine Rolle spielen. Die geistige Leistungsfähigkeit sinkt. Hinzu können Hautveränderungen, vorzeitiges Altern, Depressionen und die Zerstörung von Gehirnzellen kommen.
Dauerhafter Alkoholkonsum während einer Schwangerschaft kann zu Entwicklungsschäden des Kindes (fetales Alkoholsyndrom) führen.
Durch Gewöhnung an den Alkohol kann es zu einer erheblichen Steigerung des täglichen Konsums kommen (Toleranzentwicklung). Bei riskantem und exzessivem Alkoholkonsum besteht die Gefahr der Entwicklung einer körperlichen und psychischen Abhängigkeit!

Wechselwirkung

Die Kombination von Alkohol mit anderen atemdepressiven Drogen (z.B. Opiate, GHB, Ketamin, PCP) oder Medikamenten (z.B. Benzodiazepine, Barbiturate) kann zu gefährlichen Überdosierungen und zum Tod durch Ersticken führen.
Beim gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Cannabis überdeckt der Alkohol die Cannabiswirkung.
Alkohol begünstigt den Selbstüberschätzungseffekt von aufputschenden Substanzen (z.B. Kokain, Speed, Ecstasy) und erhöht die Austrocknungsgefahr des Körpers.

Nachweisbarkeit

Der Blutalkoholspiegel ist über den Atem, Blut und Urin nachweisbar. Die Nachweisdauer ist abhängig von der Menge des konsumierten Alkohols. Frauen bauen pro Kilogramm Körpergewicht stündlich ca. 0,085 g Alkohol ab, Männer 0,1 g. Über ein besonderes Bluttestverfahren (CDT Alkoholmarker) kann ein starker Alkoholkonsum über einen Zeitraum von sieben Tagen nachgewiesen werden.
Der Blutalkoholspiegel kann annähernd nach folgender Formel berechnet werden: Konsumierte Alkoholmenge in Gramm dividiert durch Körpergewicht in Kilogramm mal 0,6 bei Frauen bzw. mal 0,7 bei Männern.
Beispiel (Mann): 40g ÷ (75kg x 0,7) = 0,37 Promille

Zur Rechtslage

Alkoholische Getränke gehören als Genussmittel gesetzlich zu den Lebensmitteln.
Wer mit Alkohol am Steuer auffällt, kann den Führerschein entzogen bekommen. Begeht man schon ab 0,3 Promille Fahrfehler, so kann ein Strafverfahren wegen Gefährdung im Straßenverkehr drohen. Ab 0,5 Promille wird beim ersten Verstoß ein einmonatiges Fahrverbot erteilt, zusätzlich folgen 500 € Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille folgt der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate, 3 Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe. Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. In diesen Fällen wird von einer Alkoholabhängigkeit ausgegangen, und Alkoholabhängige gelten als nicht geeignet zum Führen eines KFZ. Die o.g. Promillegrenzen gelten auch, wenn man mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt (Stand: 2021).
Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren ist es untersagt, in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke zu verzehren. Dies gilt nicht, wenn Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren von einem Personenberechtigten begleitet werden.

Hinweise zum risikomindernden Gebrauch

Es gibt keinen risikofreien Gebrauch! Alkohol ist ein Zellgift und sollte nicht auf leeren Magen und nur in geringen Mengen getrunken werden. Für einen risikoarmen Konsum sollte ein Wert von 20 – 24 Gramm reiner Alkohol bei Männern und 10 – 12 Gramm bei Frauen nicht überschritten werden. Sowie an mindestens zwei Tagen die Woche kein Alkohol getrunken werden. Ein Liter Bier bzw. 0,5 Liter Wein haben jeweils ca. 40g Alkohol. Bei den Maximalmengen (12g Frauen, 18g Männer) sollte an mindestens 2 Tagen die Woche, kein Alkohol konsumiert werden.
Der Mischkonsum verschiedener alkoholischer Getränke kann den Kater verstärken. Es sollten regelmäßig Konsumpausen eingelegt werden.
Alkohol nicht gleichzeitig mit anderen Drogen konsumieren!
Zwischendurch auch alkoholfreie Getränke zu sich nehmen (zum Beispiel Wasser).
Beim Sex Kondome benutzen, um Infektionen und ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden.
Unter Alkoholeinfluss nicht Auto fahren!
Während der Schwangerschaft und Still-Zeit sollte man Alkohol, Drogen und Medikamente meiden, um das Kind nicht zu schädigen.

Wer weitere Fragen hat, kann sich zur genaueren Information oder persönlichen Beratung gerne an die BRÜCKE wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Schweigepflicht!

Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE

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